Wir importieren für Sie jedes Fahrzeug. Neu oder Jahreswagen. Für sämtliche Automarken haben wir die Möglichkeit, Werkbestellungen zu machen.
Nach dem Kauf sind wir gerne für Sie da. Wir empfehlen uns für den Service an Ihrem Fahrzeug. Ebenfalls erledigen wir sämtliche Garantiearbeiten.
Kundeninformation Herstellergarantie:
Die Schweizerische Wettbewerbskommission ( WEKO ) begrüsst und fördert den Parallel- bzw. Direktimport von Kraftfahrzeugen in die Schweiz, da damit auf dem Schweizer Markt die teilweise
bestehende Marktabschottung aufgehoben und massive Preissenkungen erreicht werden können.
Die schweizerische Wettbewerbskommission hat in einer detaillierten Bekanntmachung und Erläuterung folgende Klarstellung betreffend Herstellergarantien von Fahrzeugen, welche in die Schweiz
importiert werden, vorgenommen ( Art. 5 lit. C der Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeughandel vom 21.Oktober 2002 )
Die offiziellen Reparaturwerkstätten einer bestimmten Fahrzeugmarke sind verpflichtet, die gültige Herstellergarantie eines Fahrzeuges dieser Marke, welches in der Schweiz oder im Europäischen
Wirtschaftsraum gekauft wurde, zu akzeptieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer das Fahrzeug beim offiziellen Vertriebssystem der betreffenden Marke oder bei einem unabhängigen
Parallelimport- oder Direktimportunternehmen gekauft hat.
Diese Rahmenbedingungen sind auf dem Schweizer Fahrzeugmarkt seit Jahren bestens bekannt und werden in aller Regel auch eingehalten. Aufgrund des Preisdruckes, welchen der erfolgreiche
Parallelimport von Neuwagen in die Schweiz geschaffen hat, kommt es aber sporadisch zu erfolglosen Versuchen seitens der offiziellen Vertriebssysteme und Werkstätten, Garantiearbeiten mit
irgendwelchen Begründungen abzulehnen.